Kinderrechte sind Menschenrechte

Kinder haben Rechte! Das Recht auf Überleben zum Beispiel, auf eine Schulbildung, aber auch auf Schutz vor Missbrauch und Gewalt. Wer würde daran zweifeln? Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 ist auch deshalb schnell zu dem weltweit gültigen Grundgesetz der Kinderrechte geworden. Alle Staaten bis auf die USA und Somalia sind der Konvention beigetreten – ein einmaliger Erfolg.
Doch für Millionen Kinder ist es bis zur Verwirklichung selbst ihrer wichtigsten Rechte noch ein weiter Weg. Kinder, die kaum genug zu essen haben, die schwer arbeiten müssen oder auf der Flucht vor Kriegen sind – sie alle können von Kinderrechten nur träumen. Und viele Kinder wissen bis heute nicht einmal, welche Rechte sie haben.
UNICEF setzt sich weltweit dafür ein, dass die Rechte der Kinder ernst genommen werden – und dass sie bekannter werden. Gemeinsam mit anderen Organisationen macht UNICEF auf Kinderrechtsverletzungen aufmerksam und tritt dafür ein, eine kinderfreundliche Welt für alle Kinder zu schaffen.
Die UN-Kinderrechtskonvention gibt Orientierungsmarken für die Schaffung einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Sie formuliert Standards, die alle Bereiche betreffen: die Gesellschaft genauso wie die Familie, die Rechtsprechung ebenso wie die Kinder- und Jugendpolitik. Mit der Kinderrechtskonvention haben Bürger und alle gesellschaftlichen Gruppen ein Instrument in der Hand, um die Rechte von Kindern wirkungsvoll zu vertreten.
Die Rechte der Kinder sind in insgesamt 54 Artikeln zusammengefasst. Der Konvention liegt ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde: alle Rechte stehen gleichberechtigt nebeneinander, sie ergänzen und verstärken sich wechselseitig.





