20 Jahre Kinderrechte

Für UNICEF ist 2009 das „Jahr der Kinderrechte“!
Am 20. November wird die UN-Konvention über die Rechte des Kindes 20 Jahre alt. Eine ganze Generation von Kindern und Jugendlichen ist nun bereits mit den Vorkehrungen dieser Konvention aufgewachsen. Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten. Mehr
Kinderrechte sind Menschenrechte

Jedes Kind hat grundlegende Rechte, die in der Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und bisher von fast allen Staaten der Welt ratifiziert. Mit der Ratifizierung verpflichtet sich ein Staat zur Umsetzung der Artikel der Kinderrechtskonvention.
Das UN-Komitee für die Rechte des Kindes beschreibt 4 Grundprinzipien der Konvention:
- Das Prinzip der Gleichbehandlung (Art.2)
- Das Prinzip „Wohl des Kindes“ (Art.3)
- Das Grundrecht auf Überleben und persönliche Entwicklung (Art.6)
- Die Achtung vor der Meinung des Kindes (Art.12)
Weitere Informationen zu Kinderrechten finden Sie hier.
Kinderrechte auf internationaler Ebene

Kinder haben Rechte! Das Recht auf Überleben zum Beispiel, auf eine Schulbildung, aber auch auf Schutz vor Missbrauch und Gewalt. Wer würde daran zweifeln? Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 ist auch deshalb schnell zu dem weltweit gültigen Grundgesetz der Kinderrechte geworden. Alle Staaten bis auf die USA und Somalia sind der Konvention beigetreten – ein einmaliger Erfolg.
Doch für Millionen Kinder ist es bis zur Verwirklichung selbst ihrer wichtigsten Rechte noch ein weiter Weg. Kinder, die kaum genug zu essen haben, die schwer arbeiten müssen oder auf der Flucht vor Kriegen sind – sie alle können von Kinderrechten nur träumen. Und viele Kinder wissen bis heute nicht einmal, welche Rechte sie haben.
Weitere Informationen zu Untersuchungen und Umfragen und zum Weltkindergipfel 2002 finden Sie hier.
Kinderrechte in Österreich

Die Rechte der Kinder werden nicht nur in Entwicklungsländern verletzt. Auch in Österreich leiden Kinder unter Armut, Vernachlässigung und Gewalt.
Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 durch die Vereinten Nationen einstimmig beschlossen, wurde 1992 von Österreich ratifiziert und ist am 5. September 1992 für Österreich in Kraft getreten.
Die Konvention wurde mittlerweile von 191 Staaten unterzeichnet und ratifiziert (Ausnahme: Somalia und USA) und ist der erste internationale, verbindliche Vertrag, der die Rechte von Kindern und Jugendlichen einfordert. Nach der Konvention werden als "Kinder" alle Menschen bis 18 Jahre bezeichnet
Die Kinderrechtskonvention war sicherlich ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Rechte und Chancen für Kinder und Jugendliche, doch sie allein verbessert die Situation von Kindern und Jugendlichen noch nicht. Und ist sie in Österreich nicht im Verfassungsrang und daher nicht verpflichtendes Recht.
Mehr zu Kinderrechten in Österreich finden Sie hier.





