Ihre Spenden an UNICEF sind steuerlich absetzbar
Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen am 9. Juni 2009 ist offiziell bestätigt, dass Spenden an UNICEF Österreich ab 1. Januar 2009 steuerlich absetzbar sind.
Damit sind alle Spenden die Sie ab 1. Januar 2009 an UNICEF getätigt haben, steuerlich absetzbar.
Registrierungsnummer/Finanzamt: SO 1250
Die Kriterien für eine Absetzbarkeit:
• Bewahren Sie unbedingt Ihre Belege auf!
Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen/Kreditkartenabbuchungen den betreffenden Kontoauszug. Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit.
• Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name angeführt ist.
• Jeder Betrag Ihrer Spende ist abzugsberechtigt. Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 Prozent Ihres vorjährigen Jahreseinkommens, bei Unternehmen 10 Prozent des Vorjahresgewinns.
Die Summe Ihrer Spenden können Sie somit am Jahresende bei Ihrem Jahresausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen.
Wir geben Ihnen gern eine Spendenbestätigung, aber Vorsicht: Gültig sind rechtlich nur Ihre Originalbelege!
Allgemeine Informationen zur Spendenabsetzbarkeit
finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Ihre Daten sind
sicher 
Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen. Sie werden ausschließlich verschlüsselt übertragen (SSL, 128 bit), sodass ein Maximum an Sicherheit gewährleistet ist.

Ihre Spende kommt an
UNICEF setzt Ihre Spende effizient ein - im Spendenbereich liegt der Anteil der Verwaltungskosten unter 10%. Die Buchhaltung und den Jahresabschluss erstellt der gerichtliche beeidete Wirtschaftsprüfer Walter Kleinrath. Die Kontrolle des Jahresabschlusses wird von TPA Control Wirtschaftsprüfung GmbH durchgeführt.
